Wie trage und nutze ich die hier angebotenen Adelstitel richtig?

All unsere Titel können wie folgt getragen werden:

Vorname und Nachname
Graf von Fechenbach (Baron, Freiherr, etc.)

In dieser Form dürfen Sie den Titel tragen. Zum Beispiel für eine Reservierung im Hotel, auf Ihren Visitenkarten, auf Briefbögen oder zum Reservieren eines Tisches in Ihrem Lieblingslokal.

 

Unsere Titel sind rechtlich einwandfrei zu tragen. Ein rechtlicher Bestandteil Ihres Namens von Geburt an werden sie jedoch nicht. Adelstitel und Adelsprädikate sind mit dem Artikel 109 der 1919 in Kraft getretenen Weimarer Verfassung in Deutschland aufgelöst worden und seither reiner Namensbestandteil. Graf Dieter von Fechenbach heißt nunmehr Herr Dieter Graf von Fechenbach.

 

Wenn Sie versuchen möchten Ihren Adelstitel in den Personalausweis eintragen zu lassen, empfehlen wir unsere Titel neben dem Familiennamen anzugeben.

 

Adelstitel im Personalausweis?

Kann man die hier angebotenen Adelstitel in den Personalausweis eintragen lassen?

 

Die Eintragung von Adelstiteln (egal ob Deutsche oder Ausländische) in offizielle Personalpapiere ist grundsätzlich nicht möglich. Der Adel wurde –wie bereits beschrieben- mit Inkrafttreten der Weimarer Verfassung (1919) komplett abgeschafft. Jeder Deutsche wird seitdem ausschließlich als Bürger betrachtet. Jedoch besteht eine andere Möglichkeit:

Ihren neuen Namenszusatz „Graf von xxx oder Baron von xxx“ können Sie verwenden, wie wo und wann Sie möchten. Der Eintrag als echter Adelstitel ist jedoch nicht mehr möglich. Möchten Sie Ihren neuen Titel aber dennoch in Ihrem Ausweis lesen, so wird an dieser Stelle auf den Eintrag „Ordens- und Künstlername“ verwiesen.

Neben dem Familiennamen können Ordens- und Künstlernamen angegeben werden (vgl. Anlage 2 zur Meldescheinverordnung auf dem Beiblatt zur Anmeldung), wenn der/die Meldepflichtige glaubhaft belegen kann, dass er oder sie diesen Namen in bestimmten Lebensbereichen nutzt, darunter auftritt und der Bedeutung dieses Namens eine ähnliche Funktion zukommt wie der des Familiennamens.

Um seinen Künstlernamen offiziell in den Bundespersonalausweis eingetragen zu bekommen, muss man beim jeweiligen Meldeamt entsprechende Nachweise vorlegen, dass man diesen Namen national und/oder überregional trägt und unter diesem bereits länger bekannt ist. Hilfreich ist es, wenn man Nachweise eines Verbandes oder einer Künstleragentur zur Hand hat, welche belegen, dass man dort unter diesem Namen geführt wird. Ebenso kann es von Vorteil sein, die jeweilige Domain im Internet zu besitzen und den Nachweis dafür zu erbringen.

Jede Behörde arbeitet unterschiedlich. Daher ist es schwer zu sagen, welche Nachweise von Ihnen genau gefordert werden. Einige Leute mussten nur einen einzigen Nachweis erbringen und bekamen sofort die Genehmigung zur Eintragung. Andere mussten jede Menge Material und Nachweise vorzeigen, um ihre jeweilige Tätigkeit glaubhaft nachzuweisen. Mit Sicherheit ist es aber von Vorteil, gesammelte Materialien wie Zeitungsartikel, Bescheinigungen, Werbeankündigungen Visitenkarten mit Ihrem Adelstitel und sonstige Nachweise (z.B. über den Besitz der Domain im Internet) übersichtlich aufbereitet und geordnet der jeweiligen Behörde vorzulegen. In der Regel wird das Material dann vom zuständigen Sachbearbeiter gesichtet und geprüft und gibt dann –je nach Entscheidung- Bescheid, ob die Eintragung genehmigt wird. Der Ausweis wird dann dementsprechend geändert oder neu ausgestellt. Natürlich müssen Sie für die anfallenden Kosten selbst aufkommen.


 

 

 

Weitere wichtige Informationen

An dieser Stelle möchten wir Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den von uns angebotenen Adelstiteln nicht um Adelstitel im Sinne des Wortes handelt. Möchten Sie einen „echten“ Adelstitel kaufen, so sollten Sie einmal Ihren Stammbaum studieren bzw. ausführlich recherchieren. Vielleicht haben Sie tatsächlich adelige Vorfahren? Wenn nicht (und das ist leider meist der Fall), dann bliebe Ihnen noch der Weg über dubiose Adoptionsvermittler oder besser noch Heiratsvermittler. Bedenken Sie jedoch bitte folgendes: Titelhändler lassen sich ihre fragwürdigen Geschäftspraktiken ordentlich bezahlen. Für unter 20.000 Euro werden Sie sicherlich keines dieser Angebote finden. Wie jedoch bereits erwähnt, ist die Adoption oder Hochzeit zum Zwecke der Namensweitergabe in Deutschland sittenwidrig und somit illegal. Und selbst wenn Sie einen Adeligen finden, der Sie (gegen Geld) heiratet oder adoptiert, bleibt immer noch der steinige Weg über das Familiengericht. Ob dieses dann der jeweiligen Adoption oder Heirat zustimmt ist mehr als fragwürdig. Wird die Adoption oder Ehe abgelehnt (was durchaus wahrscheinlich ist), haben Sie ihr hart erarbeitetes Geld umsonst ausgegeben und werden es sicherlich auch nicht erstattet bekommen, da hierfür jegliche rechtliche Grundlage fehlt.

Suchen Sie nach so einer Adoption oder Hochzeit, zum Zwecke des Namenserwerbs als „echter“ Adelstitel, so sind Sie hier leider nicht richtig.

Da es das verankerte Recht auf freie Namenswahl im BGB gibt, sind all unsere Adelstitel frei als Künstlername zu führen. Im Vordergrund steht natürlich bei all unseren Titeln der Spaß und genau dabei geht es bei unseren Angeboten: Um den Spaß, den Sie, Ihre Freunde und Familie, sowie Bekannte und Kollegen mit unseren ausgefallenen Geschenkideen in vollen Zügen genießen können.